Definition:
Gemeinbedarfsfläche mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Anlagen (Stadthallen, Stadtforen, Veranstaltungszentrum, Arenen u. ä.) oder Flächen, wo sportliche Veranstaltungen, Konzerte, Shows, Ausstellungen, Freizeitveranstaltungen u. ä. stattfinden.