Definition:
Gemeinbedarfsfläche mit besonderer Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Freiflächen, auf denen Veranstaltungen jeglicher Art wie Konzerte, Shows, Ausstellungen, Freizeitveranstaltungen wie z.B. Schützenfeste, Kirmes oder Flohmärkte oder Sportveranstaltungen stattfinden