Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für großflächigen Einzelhandel mit spezialisiertem Angebot des periodischen Bedarfs (z.B. Schuhmärkte, Spielzeugmärkte, Elektromärkte, Getränkemärkte).
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Grossflaechigen Einzelhandel==1600