Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für großflächigen Einzelhandel mit spezialisiertem Angebot des aperiodischen Bedarfs (z.B. Schuhmärkte, Spielzeugmärkte, Elektromärkte, Getränkemärkte).
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Grossflaechigen Einzelhandel==1600