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Wasser-Binnengewaesser--GewaesserartBach---FliesseigenschaftFliessend-WasserfuehrungZeitweilig

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Wasser-Binnengewaesser--GewaesserartBach---FliesseigenschaftFliessend-WasserfuehrungZeitweilig
Definition:
Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung 'Wasser' und der Kennung '214000' umfasst alle ständig oder zyklisch wiederkehrend von flüssigem oder festem Wasser bedeckten Flächen. Überschwemmungsflächen und Druckwasserflächen sind hiervon ausgeschlossen. 'LB_Binnengewässer' umfassen die auf dem Festland (inkl. Inseln) liegenden oder dort ent-springenden Gewässerflächen. 'fließend' bedeutet, dass das Wasser aufgrund eines Gefälles ständig in Bewegung ist. 'Bach' ist ein natürliches, fließendes Gewässer, das wegen seiner geringen Größe und Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch als Bach anzusehen ist. Kriterien hierfür können eine geringere Wassertiefe, eine geringe Breite, oder kleiner Gewässerquerschnitt sein. Bäche unterscheiden sich von Flüssen durch ihren stärker ans Gelände angepassten Verlauf, das unregelmäßige Längsprofil und den oft schießenden Abfluss. 'zeitweilige Wasserführung' bedeutet, dass das Gewässer in regelmäßigem Zyklus (periodisch) Wasser führt (Beispiele: Schneeschmelze, Regenzeit etc.), oder nur gelegentlich und vorübergehend (episodisch) Wasser führt (Beispiel: saisonunabhängige Starkregenereignisse).
Regelungsebene:
Status:
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