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Fähre

ID:
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Name:
Fähre
Definition:
Strassenverkehrsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als fahrplanmäßige Personen- und/oder Güterbeförderung mittels eines Wasserfahrzeugs zwischen mindestens zwei Häfen oder Anlegestellen, die durch Flüsse, Seen oder Randmeere getrennt sind.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_ZweckbestimmungStrassenverkehr Sonstiger VerkehrswegAnlage==1400
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: