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Autohof

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Name:
Autohof
Definition:
Strassenverkehrsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Autohof. Ein Autohof (oder Rasthof) ist in Deutschland eine an der Autobahn beschilderte Tank- und Rastanlage. Im Gegensatz zu Autobahnraststätten sind Autohöfe nicht auf der Bundesautobahn selber, sondern nur über reguläre Autobahnausfahrten erreichbar. Sie haben eine Mindestanzahl an Zapfsäulen und Stellplätzen und müssen gemäß VwV-StVO weitere Kriterien erfüllen.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_ZweckbestimmungStrassenverkehr Rastanlage == 14008
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: