Definition:
Objekt der Wasserwirtschaft mit gesonderter Kennzeichnung der Zweckbestimmung für ein technisches Bauwerk zur Sicherung von Grundstücken und Gebäuden in Hanglage vor Starkregen, oberflächlich abfließendem Regenwasser oder austretendem Schichtenwasser. Ein Hangwasserschutzwall stabilisiert das Erdreich, verhindert das Abrutschen bei Stark- und Dauerregen und leitet Wasser gezielt ab, um Schäden (an Gebäuden) zu vermeiden.