Schutzdeiche nach Niedersächsischem Deichgesetz (NDG). Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerkes, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser zu dienen bestimmt sind, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_KlassifizNachSonstigemRecht Sonstige Klassifizierung==9999