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Sperrwerke

ID:
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Name:
Sperrwerke
Definition:
Sperrwerke nach Niedersächsischem Deichgesetz (NDG). Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_KlassifizNachSonstigemRecht Sonstige Klassifizierung==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: