Sperrwerke nach Niedersächsischem Deichgesetz (NDG). Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_KlassifizNachSonstigemRecht Sonstige Klassifizierung==9999