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Hauptdeich

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Name:
Hauptdeich
Definition:
Hauptdeiche nach Niedersächsischem Deichgesetz (NDG). Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut zu dienen bestimmt sind.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_KlassifizNachSonstigemRecht Sonstige Klassifizierung==9999
Regelungsebene:
Status:
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