Schutzdünen nach Niedersächsischem Deichgesetz (NDG). Schutzdünen sind Dünen, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen oder den Bestand einer Insel sichern. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_KlassifizNachSonstigemRecht Sonstige Klassifizierung==9999