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Deich / Damm

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Name:
Deich / Damm
Definition:
Nach Denkmalschutzrecht klassifiziert als Deiche / Dämme, die als Monumente der Vergangenheit als Teil der Kulturlandschaft unter Denkmalschutz gestellt worden sind.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_KlassifizNachDenkmalschutzrecht Bodendenkmal==1600
Regelungsebene:
Status:
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