Definition:
Nach Denkmalschutzrecht klassifiziert als archäologisches Interessengebiete ausgewiesene Bereiche. Hierbei handelt es sich um Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen mit Erdarbeiten in diesen Bereichen ist daher eine frühzeitige Beteiligung z. B. eines Archäologischen Landesamtes notwendig.