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Bodenplanungsgebiet

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Name:
Bodenplanungsgebiet
Definition:
Kennzeichnung von Gebieten gem. § 21 Abs. 3 BBodSchG sowie daraus hervorgehende ländergesetzliche Regelungen (z.B. § 4 Abs. 1 NBodSchG), in denen flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auftreten oder zu erwarten sind und zur Kennzeichnung der dort zu ergreifenden Maßnahmen sowie weiterer Regelungen über gebietsbezogene Maßnahmen des Bodenschutzes.
Beschreibung:
mit Bezug zu SO_KlassifizNachBodenschutzrecht artDerFestlegung==1000 (SchaedlicheBodenveraenderung)
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: