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Umformerstation, Unterwerk, Unterstation

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Umformerstation, Unterwerk, Unterstation
Definition:
Ver- und Entsorgungsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Umformerstation, auch Unterstation oder Unterwerk. Hiermit wird ein Umspannwerk bezeichnet, das Bahnstrom, das heißt die Oberleitungs-Spannung der Eisenbahn, der Stadt- und Straßenbahnen oder der Stromschienen von U- und S-Bahnen, aus dem öffentlichen Stromnetz oder dem Hochspannungs-Bahnstromnetz bereitstellt.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_ZweckbestimmungVerEntsorgung TrafostationUmspannwerk==10001
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: