Definition:
Ver- und Entsorgungsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Umformerstation, auch Unterstation oder Unterwerk. Hiermit wird ein Umspannwerk bezeichnet, das Bahnstrom, das heißt die Oberleitungs-Spannung der Eisenbahn, der Stadt- und Straßenbahnen oder der Stromschienen von U- und S-Bahnen, aus dem öffentlichen Stromnetz oder dem Hochspannungs-Bahnstromnetz bereitstellt.