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Grenze der Ortsdurchfahrt

ID:
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Name:
Grenze der Ortsdurchfahrt
Definition:
Ende bzw. Anfang der Ortsdurchfahrt, d.h. des förmlich festgesetzten Straßenabschnitts einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße innerhalb einer Ortschaft (Stadt, Gemeinde), der für den inner- und außerörtlichen Straßenverkehr bestimmt ist.
Beschreibung:
mit Bezug zu FP_ZweckbestimmungStrassenverkehr Ortsdurchfahrt==1300
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: