Definition:
Landwirtschaftsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für bauliche Anlagen, die einen begehbaren, ortsfesten, in sich abgeschlossenen mit transparenter Außenhülle versehenen Produktionsstandort für Kulturpflanzen darstellen. Flachabdeckungen im Freiland (z. B. Flachfolieneinsatz, nicht begehbare Folientunnel) werden nicht unter der Gewächshausanlage subsumiert.