Definition:
Grünflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Tierfriedhof. Ein Tierfriedhof ist ein Sonderfall eines Friedhofes, speziell für Tiere. Er befindet sich meist in Trägerschaft einer Gemeinde und steht nur für Tiere aus deren Haushalten offen. Daneben gibt es meist auch privat betriebene Tierfriedhöfe.