Definition:
Grünfläche mit gesonderter Kennzeichnung Ihrer Zweckbestimmung als öffentlich zugänglicher Bereich einer Grünfläche, auf dem ein oder mehrere Nächte im Wohnmobil übernachtet werden darf. Die genutzten Flächen sind in der Regel Parkplätze im Sinne des Straßenverkehrsrechts. In Abgrenzung zu Campingplätzen gibt kaum Infrastruktur (Rezeption, Sanitäranlagen etc.), keinen Aufbau von Vorzelten o.ä. . An- und Abreise ist jederzeit möglich