Definition:
Grünflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Eigentümergarten. Der Eigentumsgarten (auch Eigentümergarten, Hausgärten/Hausgarten oder Wochenendgrundstück) bezeichnet einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der als Garten genutzt wird, und im Gegensatz zum Kleingarten (Schrebergarten, Heimgarten, Familiengarten) nicht von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen, etc.) verwaltet wird, sondern Eigentum im Sinne eines Grundstücks ist. Es fallen keine Pacht und Vereinsgebühren an. Auch unterliegt das Grundstück nicht dem Bundeskleingartengesetz.