Definition:
Grünflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für bestehende überörtliche Grünverbindungen mit ortsteilübergreifender Verbindungsfunktion zwischen den Erholungsgebieten in Stadt und Region, die als attraktiver Fuß- oder Radweg mit ihren Grünqualitäten und –funktionen erhalten und fortentwickelt werden soll