Definition:
Grünflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für überörtliche Grünverbindungen mit ortsteilübergreifender Verbindungsfunktion, die als attraktiver Fuß- oder Radweg zur Anbindung an die Erholungsgebiete in Stadt und Region geplant ist bzw. ausgebaut werden soll und deren Grünqualitäten und –funktionen fortentwickelt werden sollen