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Zoo

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Name:
Zoo
Definition:
Grünflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Zoo, auch Zoologischer Garten, Tierpark. Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten Zirkusse, Tierhandlungen und Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf Arten von Schalenwild, oder Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_ZweckbestimmungGruen FreizeitErholung == 2200
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: