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Schiffsanleger, Anleger, Anlegestelle, Landungssteg

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Name:
Schiffsanleger, Anleger, Anlegestelle, Landungssteg
Definition:
Gewässerflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als technisches Bauwerk an Flüssen und Seen, an dem kleinere Motorschiffe anlegen und festmachen können. Schiffsanleger werden an Stellen erbaut, an denen das Wasser direkt am Ufer bzw. in Ufernähe nicht tief genug ist, um dort eine Kaimauer zu errichten.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_ZweckbestimmungGewaesser Hafen==1000
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: