Definition:
Gemeinbedarfsfläche mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Flächen, die trotz ihrer Zweckbestimmung als Gemeinbedarfsfläche nur geringfügig bebaut werden sollen. Der hohe Grünanteil verdeutlicht, dass mehr als die Hälfte der Gesamtfläche (über 60 %) unversiegelt bleiben soll.