Definition:
Gemeinbedarfsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Platz, auf dem [Volks]feste, Jahrmärkte o. Ä. veranstaltet werden bzw. Ort für Veranstaltungen mit Marktcharakter, die ein umfassendes Angebot mehrerer Wirtschaftszweige oder eines Wirtschaftszweiges bieten bzw. Großmärkte für Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Blumen u.Ä.