Definition:
Gemeinbedarfsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Turnhalle (auch Sporthalle oder Turnsaal), d. h. ein größeres Gebäude, eine gedeckte Halle oder ein entsprechend großer, hallenartiger Raum in einem Gebäude, das für den Turnunterricht, für Turnen, zur Ausübung verschiedener Sportarten errichtet und dementsprechend ausgerüstet ist.