Definition:
Gemeinbedarfsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Freibad, d.h. eine im Freien angelegte öffentliche Badeanstalt. Ein Freibad besteht entweder aus einem abgegrenzten Bereich eines fließenden oder stehenden Gewässers oder aus einem im Freien angelegten Schwimmbad. Schwimmbäder dienen der Erholung und der sportlichen Betätigung im, am und unter Wasser. Hauptbestandteil eines Schwimmbades sind Schwimmbecken zum Baden und Schwimmen. Darum gruppieren sich Umkleide- und Duschräume sowie Sitz- und Liegemöglichkeiten. Andere Einrichtungen im Bereich Sport & Wellness können das Angebot ergänzen.