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Hallenbad, Schwimmhalle, Freizeitbad

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Name:
Hallenbad, Schwimmhalle, Freizeitbad
Definition:
Gemeinbedarfsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Hallenbad oder auch Schwimmhalle, d.h. ein in geschlossenen Räumen angelegtes Schwimmbad. Schwimmbäder dienen der Erholung und der sportlichen Betätigung im, am und unter Wasser. Hauptbestandteil eines Schwimmbades sind Schwimmbecken zum Baden und Schwimmen. Darum gruppieren sich Umkleide- und Duschräume sowie Sitz- und Liegemöglichkeiten. Andere Einrichtungen im Bereich Sport & Wellness können das Angebot ergänzen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_ZweckbestimmungGemeinbedarf Bad==22000
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: