Definition:
Gemeinbedarfsfläche mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Anlagen und Einrichtungen, die der vorübergehenden oder dauerhaften Unterbringung bestimmter sozialer Bevölkerungsgruppen dienen (z.B. Flüchtlingsunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte, Frauenhäuser).