Definition:
Gemeinbedarfsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Jugendherberge. Jugendherberge beschreibt im weiteren Sinne eine preisgünstige, einfache Herberge vor allem für junge Menschen auf Reisen. Je nach Haus werden Schlafsäle, Mehrbett- oder Doppelzimmer angeboten. Im engeren Sinne bezeichnet er in Deutschland eine Unterkunft des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH). Hier soll dann neben der Beherbergung auch die Förderung der Jugendhilfe, der Völkerverständigung und des Naturschutzes im Mittelpunkt stehen.