Definition:
Gemeinbedarfsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Schullandheim. Schullandheime sind pädagogische, die Schule ergänzende „außerschulische Lernorte", in denen sich Erziehung und Unterricht in besonderer Form (z. B. als Projektwoche, fächerübergreifender Unterricht) vollziehen. Schullandheime sind zu unterscheiden von Landschul- oder Landerziehungsheimen, die eigene Schulsysteme in Vollzeit darstellen und meist als Internate geführt werden.