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Industrie- und Handelskammer

ID:
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Name:
Industrie- und Handelskammer
Definition:
Gemeinbedarfsflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Standort der für Wirtschaftsunternehmen zuständigen berufsständischen Körperschaft.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_ZweckbestimmungGemeinbedarf SonstigeOeffentlicheVerwaltung==10003
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: