Definition:
Gemeinbedarfsfläche mit besonderer Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für eine „Vor-Ort-Einrichtung" der in der Regel staatlichen Forstverwaltung, auch: Forstamt, Forsthaus, Försterhaus, Forsthütte oder Forsthof. Die Einrichtung ist für die Betreuung der Waldflächen im Forstrevier zuständig.