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Mehrzweckhalle, Veranstaltungszentrum

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Name:
Mehrzweckhalle, Veranstaltungszentrum
Definition:
Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit besonderer Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Einrichtungen (Gebäude, Gebäudekomplexe), in denen Veranstaltungen unterschiedlicher Art (Multifunktionalität) stattfinden können. Das heißt, es sind keine reinen Sport-, Kultur- Kongresszentren, Opern-, Konzert- oder Tagungshäuser, sondern es werden in der Regel eine große Bandbreite an Veranstaltungen angeboten.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: