Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für ein (meist mehrstöckiges) Gebäude, in dem sich Stellplätze für Pkw (und Motorräder) befinden.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999