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Jugendzentrum

ID:
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Name:
Jugendzentrum
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung als Einrichtung, die Jugendlichen unterschiedliche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bietet. Auch: Jugendhaus, JZ, JUZ, JUZE, Jugendcafe, Jugendtreff, Jugendklub, Jugendfreizeitstätte .
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: