Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung als Einrichtung, die Jugendlichen unterschiedliche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bietet. Auch: Jugendhaus, JZ, JUZ, JUZE, Jugendcafe, Jugendtreff, Jugendklub, Jugendfreizeitstätte .