Definition:
Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit besonderer Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Einrichtungen (Gebäude, Gebäudekomplexe), in denen Veranstaltungen unterschiedlicher Art (Multifunktionalität) stattfinden können. Das heißt, es sind keine reinen Sport-, Kultur- Kongresszentren, Opern-, Konzert- oder Tagungshäuser, sondern es werden in der Regel eine große Bandbreite an Veranstaltungen angeboten.