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Dienstleistungseinrichtungen

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Name:
Dienstleistungseinrichtungen
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Fläche für Dienstleistungseinrichtungen. Unter Dienstleistungen sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die sich nicht auf eine unmittelbare Produktion, Verarbeitung oder Bearbeitung von Sachgütern richten sondern die ausschließlich oder überwiegend immaterielle Güter herstellen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: