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Teststrecke

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Name:
Teststrecke
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung als Teststrecke. Als Teststrecke wird ein Testgelände für Fahrzeuge, sowohl Kraftfahrzeuge als auch Schienenfahrzeuge, bezeichnet, deren Trassen (Straßen oder Schienen) vom regulären Verkehrsfluss abgetrennt sind. Hier können die Fahrzeuge realitätsnah oder unter extremen Bedingungen und Belastungen getestet werden.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: