Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Anlagen und Betriebe zum Abbau bzw. zur Gewinnung und zur Verarbeitung von Rohstoffen (z.B. Torfwerke, Kiesverarbeitung, Kalksandsteinwerke, Holzwirtschaft/ Holzverarbeitung). Charakteristisch ist in der Regel die Standortgebundenheit in Außenbereichslage.