Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Anlagen oder Einrichtungen mit vereinsbezogenen Nutzungen wie z.B. Vereinsheime, Vereinsbüros, Verwaltungsgebäude, Seminargebäude, Vereinsgelände (inklusive Sport- und Schützenplätze u. ä.).