Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für großflächige Anlagen und Betriebe zur Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln wie z.B. Brauereien, Molkereien, Großbäckereien etc. (Hinweis: ausgenommen sind hier Schlachtbetriebe, die aufgrund der besonderen Anforderungen von Schlachthöfen an die Umgebung mit einem gesonderten Codelistenwert (https://registry.gdi-de.org/codelist/de.xleitstelle.xplanung/FP_DetailArtDerBaulNutzung/SON_9999_40) erfasst werden sollen.