Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für ein Miteinander von Menschen im ländlichem Raum, die einen nachhaltigen Lebensstil entwickeln wollen, um zu mehr innerem Wachstum und Lebenszufriedenheit der zusammenlebenden Menschen und ihrer Umwelt zu gelangen.