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Autohof

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Name:
Autohof
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Tank- und Rastanlage. Autohof (oder Rasthof) ist in Deutschland eine an der Autobahn beschilderte Tank- und Rastanlage. Im Gegensatz zu Autobahnraststätten sind Autohöfe nicht auf der Bundesautobahn selber, sondern nur über reguläre Autobahnausfahrten erreichbar. Sie haben eine Mindestanzahl an Zapfsäulen und Stellplätzen und müssen gemäß VwV-StVO weitere Kriterien erfüllen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: