Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für ein gebündeltes und vielfältiges Spielangebot für Kinder und Jugendliche in einer überdachten, wettergeschützten Anlage / einem Gebäude. Die Ausstattung variiert nach Ausrichtung, Anbieter und Größe der Anlage und besteht aus professionellen Spielgeräten, meist ergänzt um eine Gastronomie mit Sitzplätzen für Kinder und die begleitenden Erwachsenen.