Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Betriebe des Großhandels. Definition Großhandel (im Ggs. zum Einzelhandel): Absatz von Waren und sonstigen Leistungen an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwerter (inkl. Entsorger) oder Großverbraucher.