Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Betriebe der Gastronomie als Teilbereich des Gastgewerbes (Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe), welcher die Bewirtung (Verköstigung und Ausschank) von zahlenden Gästen beinhaltet. Dazu zählen u.a. Gaststätten, Landgasthöfe, Saalbetriebe, Restaurants, Bars, Cafés, etc.