Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit (Stellplatz) für Fahrzeuge.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999