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Garagen

ID:
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Name:
Garagen
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit (Stellplatz) für Fahrzeuge.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: